Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Seiten www.sichermacher.de (SICHERMACHER®)

vertr. d. Arne Koss | Im Werkhof / Schaufelder Str. 11 | 30167 Hannover

 

Lesbarkeit/ Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) ebenso verzichtet, wie auf Wortbrüche durch „:“, „_“ oder „*“, um den Inhaltsbezug der AGB auf alle Geschlechter auszudrücken. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

  1. Geltungsbereich

Die im Folgenden anwendbaren Bedingungen gelten insbesondere für die über sichermacher.de angebotenen Schulungsleistungen, Workshops, Seminare und Lehrgänge sowie Veranstaltungen mit Erziehungscharakter oder dem Ziel der Wissensvermittlung jeglicher Art (im Folgenden: Leistungen) am Standort Hannover sowie -soweit zutreffend- auch für Inhouse-Veranstaltungen mit vorgenannten Charakteristika und die mit vorgenannten Dienstleistungen eng verknüpften Rahmenleistungen, soweit zutreffend. Im Weiteren gelten die vorliegenden AGB insoweit für Projekt-, Personal- und andere Dienstleistungsverträge, als dass dies anwendbar ist und zutrifft. Hierfür ergänzende Erweiterungen oder sonstige Abweichungen unterliegen gesonderten Bedingungen im Rahmen erweiterter AGB separat definiert. Gleichfalls gelten vorliegende AGB für vertragliche Übereinkünfte, die unter der Schirmherrschaft von sichermacher.de für funktional ausgegliederte Leistungsbereiche geschlossen wurden, soweit zutreffend und nicht anderslautend vereinbart. Dies betrifft insbesondere diejenigen Leistungsbereiche, die unter den Marken und Synonymen HANOMAGLOFT®; HANOMAGHOF®; SIGEMA®; TARGET ZERO®; ABAQUS®; CLINPROTEC; OrCAS; label-k; advonorm; SMED; sigeko.de; Zefus; Pofus u.w. kommuniziert werden.

 

  1. Zielklientel / Vertragspartner und Übertragbarkeit

Vorliegende AGB gelten mit Schwerpunkt für vertragliche Kooperationen mit Unternehmen im Sinne einer juristischen Person. Partielle Einschränkungen, resp. Besonderheiten für Verbraucher ergeben sich durch beispielsweise das Widerrufsrecht.

Nach vorliegenden AGB geschlossene Verträge im Sinne von Buchungen der in 1 genannten Leistungen sind nicht übertragbar auf Dritte, sofern nicht Anderslautendes vereinbart ist.

 

  1. Ausschließlichkeit und Schriftform

Die beteiligten Vertragsparteien kommen überein, dass ausschließlich die vorliegenden AGB Anwendung finden. Darüber hinaus bestehende Bedingungen -z.B. AGB des beauftragenden Unternehmens oder Teile davon- finden ausdrücklich keine Anwendung.

Sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Schriftform. Vereinbarungen über den Verzicht auf das Schriftformerfordernis sind ungültig.

 

  1. Angebotscharakter, Preise

Seitens der SICHERMACHER® erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich benannt ist. Preise gelten -soweit nicht anderslautend kommuniziert oder nicht eine nicht juristische Person („Verbraucher“) der Leistungsnehmer ist- als Nettopreise zzgl. geltender MwSt. zum Zeitpunkt der Buchung, soweit dem keine andere Regelung entgegensteht.

 

  1. Anmeldung

Anmeldungen zu den Leistungen der SICHERMACHER® sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Hierfür stehen präferiert die Möglichkeit der Online-Buchungen sowie Buchungen via E-Mail zur Verfügung. Eine unter SICHERMACHER® eingegangene Anmeldung gilt verbindlich für die Dauer von 14 Tagen. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Reihenfolge ihrer Eingänge. Andere Anmeldemöglichkeiten als die vorgenannten werden nachrangig berücksichtigt. Ggf. erforderliche Voraussetzungen und Zulassungskriterien bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Kommunikation

Zur Abstimmung zwischen SICHERMACHER® und dem Leistungsnehmer werden nach Priorität der E-Mail-Verkehr und folgend das Telefonat als geltendes Kommunikationsmittel vereinbart. Messenger werden hiervon ausdrücklich ausgenommen. Es gelten die bei der Anmeldung genannten Kontaktdaten.

 

  1. Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen sind nicht grundsätzlich gegeben. Allerdings ergeben sich mitunter zweckmäßige Voraussetzungen für bestimmte Leistungen. Ggf. notwendige Voraussetzungen sind den Online-Beschreibungen zu entnehmen. Mit Anmeldung bestätigt der Anmelder, dass die angemeldete Person die Zulassungsvoraussetzung erfüllt. SICHERMACHER® ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen zu überprüfen, sofern dem nicht Auflagen oder Vorgaben entgegenstehen. Dennoch behält sich SICHERMACHER® vor, die erforderlichen Unterlagen zu Nachweiszwecken einzusehen und unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben zu archivieren, sofern erforderlich.

 

  1. Bestätigung / Vertragsschluss

Sie erhalten durch die SICHERMACHER® eine Bestätigung der Anmeldung. Mit der Bestätigung kommt der rechtsverbindliche Vertrag zustande. Aus organisatorischen Gründen kann die Bestätigung ggf. bis zu 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Der Anmeldestand kann währenddessen via E-Mail erfragt werden. Erfolgt binnen 5 Tagen nach Anmeldung keine Bestätigung seitens SICHERMACHER®, bitten wir die Anmelder um eigenständige Kontaktaufnahme.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Zur Zahlungsabwicklung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung (z.B. Paypal, Kreditkarte, Klarna, Mollie etc.) auf deren Funktionalität die SICHERMACHER® keinen Einfluss hat. Weiterhin bestehen in Ausnahmefällen die Möglichkeiten auf Rechnung und Ratenzahlung. Vorgenannte Zahlungsbedingungen können wechseln. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit der genannten Anbieter besteht nicht.

 

  1. Zahlungsziel / Verzug

Das Zahlungsziel ist sofort. Ist in Ausnahmefällen eine Zahlung auf Rechnung gewährt, ist die Rechnungssumme rückstandslos und ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. In jedem Fall jedoch hat die Rechnungssumme vor dem Leistungstermin vollständig entrichtet und als Eingang verbucht sein. Ein -auch anteiliger- Verzug der Rechnungssumme begründet einen Ausschluss der angemeldeten Personen von der Teilnahme der Veranstaltung. Verzug tritt mit Ablauf des 30. Tages nach Rechnungserhalt -auch ohne Mahnungserhalt- automatisch für die (anteilige) Rechnungssumme ein und unterliegt der Verzinsung. Kommt es zum gleichzeitigen Zahlungsverzug für mehrere Leistungsnehmer, werden -sofern nicht anders angegeben- die Fälligkeiten auf alle Leistungsnehmer anteilig verteilt. Für die einzelnen Leistungsnehmer gelten dann die Teilnahmebedingungen gleichermaßen.

Teil- oder Ratenzahlung wird in Ausnahmefällen gewährt. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt zum Standort der SICHERMACHER® unter post@sichermacher.de auf.

 

  1. Absagen, Rücktrittsbedingungen

Von einer erfolgten Anmeldung kann bis zum 29. Tag vor dem Leistungstermin kostenlos zurückgetreten werden. Rücktrittserklärungen sind schriftlich einzureichen. Eine formlose Mitteilung in Art eines Widerrufs ist ausreichend.

Der kostenpflichtige Rücktritt wird anteilig mit folgenden Sätzen in Rechnung gestellt:

  • 22. Tag vor erstem Leistungstermin: 25% der vollen Rechnungssumme
  • 15. Tag vor erstem Leistungstermin: 50% der vollen Rechnungssumme
  • 8. Tag vor erstem Leistungstermin: 75% der vollen Rechnungssumme

Ab dem 7. Tag bis zum ersten Leistungstermin wird die volle Rechnungssumme berechnet.

Bei gesplitteten Leistungen („Blöcke“) gilt der erste Leistungstermin als maßgeblich für die gesamte Leistungslinie.

Eine ausbleibende Teilnahme -gleich, ob entschuldigt oder unentschuldigt und gleich aus welchem Grund- begründet nicht die Rückvergütung des gezahlten Entgeltes oder anteilige Nachlässe in der Rechnung der Gesamtsumme.

Der nach Ablauf der Widerrufsfrist, bzw. der Frist zum kostenlosen Rücktritt festgestellte Entfall der Zulassungsvoraussetzung, bzw. die fehlende Erfüllung der Voraussetzungen entspricht dem analogen Vorgehen zum kostenpflichtigen Rücktritt.

Wird nach Leistungsbeginn eines gesplitteten Kurses der Rücktritt für diesen erklärt, erfolgt die Gesamtberechnung gemäß vorstehender Rechnungssätze. Eine Teilrückzahlung einzelner Module ist in diesem Fall nicht möglich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für jeden Rücktrittsvorgang wird -zusätzlich zur ggf. bestehenden (anteiligen) Zahlungspflicht- eine Bearbeitungspauschale von 120,00 Euro netto erhoben. Erfolgt eine mindestens gleichwertige Ersatzbuchung, so werden 50% der Bearbeitungspauschale auf die Ersatzbuchung gutgeschrieben. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das Recht zu, vorliegenden Vertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts reicht eine schriftlich verfasste und an

SICHERMACHER® c/o Arne Koss, Im Werkhof / Schaufelder Str. 11, 30167 Hannover

gerichtete, eindeutige Erklärung zum Widerruf des Vertrags. Das Zusenden der Erklärung via E-Mail an post@sichermacher.de ist ebenfalls ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.

Anm.: Bitte fordern Sie zur eigenen Sicherheit eine Bestätigung des Widerrufs an.

 

Folgen des Widerrufs

Nach dem fristgemäßen Widerruf des Vertrags zahlen wir Ihnen die bis dahin an die SICHERMACHER® geleisteten Zahlungen innerhalb 14 Tage nach Eingang der Erklärung vollumfänglich über dasselbe Zahlungsmittel zurück, über das gebucht wurde und sofern nichts Anderslautendes vereinbart ist.

Ein -nicht verpflichtender- Mustertext zum Widerruf:

Anschrift:

SICHERMACHER® c/o Arne Koss, Im Werkhof / Schaufelder Str. 11, 30167 Hannover

E-Mailadresse: post@sichermacher.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: (Buchungsdatum, Veranstaltung, Datum, Kursnummer)

Name und Anschrift des Verbrauchers, Datum (und Unterschrift bei postalischem Widerruf)

 

Als Verzicht auf das Widerrufsrecht gilt, wenn der Beginn der Leistungserfüllung für den Leistungsnehmer das Zeitfenster von 14 Tagen zwischen Buchung und erstem Leistungstag unterschreitet, bzw. die Leistungsannahme bereits begonnen hat. In beiden Fällen kann durch SICHERMACHER® die Anmeldung nur dann verbindlich bestätigt werden, wenn auf das Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet wird. Dies ist im Buchungsablauf zu bestätigen.

 

  1. Umbuchungen

Umbuchungen können einmalig ohne kostenpflichtige Berechnung bis zum 15. Tag vor dem ersten Leistungstermin erfolgen. In diesem Fall entfällt das kostenfreie Rücktrittsrecht für den Folgetermin und der Leistungsnehmer hat bei erneuter Absage der gebuchten Leistung in jedem Fall 100% der Gesamtrechnungssumme zu tragen. Bei Umbuchungserklären innerhalb der 14 Tage vor dem erstem Leistungstermin gelten die Fristen und Berechnungssätze der Rücktrittsbedingungen.

 

  1. Absage, Ausfall, Verlegung

SICHERMACHER® steht das Recht zu, von ihrem Leistungsangebot unter bestimmten Rahmengegebenheiten zurückzutreten. Dies können insbesondere -aber nicht abschließend- sein;

  1. Unzureichende Teilnehmeranzahl (i.d.R. weniger als 5, sofern nicht anderslautend beworben)
  2. Äußere Bedingungen (z.B. Wetterextreme)
  3. Plötzliche Einflüsse und Ausnahmezustände am Standort (z.B. Brand)
  4. Unverschuldeter Dozentenausfall

SICHERMACHER® ist bemüht, die Leistungsnehmer in einem solchen Fall frühestmöglich über etwaige Änderungen zu informieren – siehe „Kommunikation“. Für den Fall des Leistungsausfalls werden den Leistungsnehmern bereits gezahlte Entgelte rückerstattet. Für den Fall einer Leistungsverlegung kommt es zu keinen weiteren Kosten für den Leistungsnehmer und die kostenpflichtigen Rücktrittsfristen entfallen, sofern der Verlegungstermin den Zeitraum nach dem 29. Folgetag des ursprünglichen Leistungstermins unterschreitet. Vorgenannte Sachverhalte lösen seitens des Anmelders und/oder Leistungsnehmers unter keinen Umständen das Recht auf Schadenersatz gegenüber SICHERMACHER® aus – gleich, welcher Art.

  1. Ort der Leistungserbringung

Sofern nicht anders beworben oder vereinbart, liegt der Ort der Leistungserbringung “Seminar” am Standort der SICHERMACHER® c/o Arne Koss, Im Werkhof / Schaufelder Str. 11, 30167 Hannover . Die SICHERMACHER® behält sich vor, den Leistungstermin in Ausnahmefällen ersatzweise an einen anderen Ort innerhalb des Einzugsgebietes des Standorts zu verlegen. Eine dadurch gegenüber SICHERMACHER® entstehende Schadenshaftung durch den Anmelder und/oder Leistungsnehmer -gleich, welcher Art- ist ausgeschlossen.

 

  1. Leistungsumfang

Im Leistungsumfang ist die Gestellung der Räumlichkeiten sowie ggf. der erforderlichen Technik (Präsentation, Streaming etc.) und die Aushändigung der erforderlichen Begleitmaterialien und Unterlagen enthalten, soweit dies dem Leistungskonzept entspricht und durch den Dozenten als methodisch/inhaltlich zielführend eingestuft wird. Sofern gegeben (z.B. durch Online-Angebot beschrieben), ist die Ausgabe von Zertifikaten, Bescheinigungen oder Prüfungsunterlagen im Leistungsumfang enthalten. Nicht enthalten sind Kosten für die An- und Abreise, Verpflegung und Übernachtung, sofern nicht anderslautend vereinbart.

Im Fall einer gebuchten Inhouse-Leistung obliegt die Erfüllung vorgenannter Bereitstellungs- und Organisationspflichten dem Auftraggeber.

 

  1. Leistungsinhalte und Konzeptionierung

Leistungsinhalte sowie Konzepte erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit SICHERMACHER®, unterliegen jedoch in ihrer der Verantwortlichkeit der Ausführung des Dozenten. Anspruch auf bestimmte Inhalte nach eigener Vorstellung der Leistungsnehmer bestehen nicht, sofern der Dozent nicht Gegenteiliges verantwortet. Äußerung extremer Inhalte (politisch, religiös, moralisch, strafrechtlich u.Ä.) sind nicht gestattet. Der Dozent handelt eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich, sofern nicht anders beworben und/oder vereinbart.

 

  1. Leistungsziele

Weder SICHERMACHER®  noch deren Erfüllungsgehilfen zeichnen sich in irgendeiner Art und Weise für die Erreichung eines potenziellen Zieles verantwortlich. Eine Garantie auf sich während und/oder nach der Leistungsannahme bei dem Leistungsnehmer einstellende Kenntnisse und/oder erlangte Fähigkeiten und/oder bestimmter Zielinhalte besteht ausdrücklich nicht. Die Leistungen der SICHERMACHER® haben -sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist- fachlich ausschließlich beratenden und/oder empfehlenden Charakter. Keinesfalls kann hieraus eine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden. Ein aus den Leistungen der SICHERMACHER® abzuleitender Anspruch auf Schadenersatz jedweder Art ist entsprechend ausgeschlossen.

 

  1. Änderung der Leistungscharakteristik Kurs und Angebot

SICHERMACHER® behält sich vor, aufgrund unbeeinflussbarer Gegebenheiten und/oder sich als erforderlich erweisenden Umstrukturierungsmaßnahme die inhaltliche Leistungscharakteristik des Leistungsangebotes -auch kurzfristig- zu ändern, ohne, dass dem Leistungsnehmer ein Anrecht auf Rückzahlung bereits beglichener Entgelte oder Schadenersatz entsteht. Dies betrifft insbesondere sich spontan ergebene Erkenntnisse bzgl. zuvor avisierter Dozenten, deren Unmöglichkeit der Leistungsausführung oder Ähnlichem. Gleiches gilt für sich einstellende Erkenntnisse und Änderungen im wissenschafts-technischem Bereich sowie aus Gründen der Sicherheit und gesellschaftlichen Verantwortung sich ergebener Unmöglichkeit der geplanten Leistungsdurchführung.

 

  1. Urheberechte und Aufnahmen, Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte der jeweiligen Unterlagen, Ausführungen und Abbildungen liegen immer beim Urheber. Herbeigeführte Interessenkollisionen durch das Schutzrechtsinteresse Dritter sind nicht bekannt, können aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sofern der Dozent Urheber ist, bestimmt dieser über die Freigabe seiner Werke und Nutzung durch den Leistungsnehmer. Sind keine Ausführungen hierzu schriftlich vermerkt, so gilt grundsätzlich die Untersagung der Nutzung für alle durch die Leistungsnahme erhaltenen und unter dem Urheberrecht liegenden Unterlagen und Medien. Hierzu zählen insbesondere die gewerbliche Nutzung, deren Missbrauch entsprechend rechtlich geahndet wird.

Aufnahmen sind lediglich als Foto gestattet, soweit der Dozent diese genehmigt und die Einhaltung der Rechte ggf. beteiligter Personen („Einverständnis“) gewährleistet ist. Erfolgt die Ablehnung solcher Einverständniserklärungen, sind Aufnahmen -gleich, welcher Art- nicht gestattet.

SICHERMACHER®, das Logo der SICHERMACHER® („Wankel-Tribal“) sowie die durch SICHERMACHER® genutzten Namen HANOMAGLOFT® und das Logo („Maske“) sowie der Begriff TARGET ZERO® sind eingetragene, geschützte Markennamen im Gebrauch von Arne Koss. Die Nutzung dieser Marken bedarf der schriftlichen Genehmigung des Inhabers, Missbrauch wird verfolgt.

 

  1. Teilnahmebedingungen, Anwesenheit

Im Wesentlichen sind die Teilnahmebedingungen über das Verhalten in den Standortregeln und der Hausordnung -als Bestandteil dieser AGB durch den Leistungsnehmer ausdrücklich anerkannt- geregelt. Ferner setzt die Teilnahme voraus, die in Rechnung gestellte Gebühr vor dem ersten Leistungstermin rückstandslos beglichen zu haben, sofern nichts Anderslautendes vereinbart ist.

Wie hoch der Anteil der Anwesenheitspflicht zur Erreichung des Lehrgangsziels ist, ist vom jeweiligen Angebot abhängig. Die Teilnahme wird ggf. dokumentiert. Üblicherweise sind als Anwesenheitspflicht 85% der verfügbaren Zeit als Bedingung definiert, sofern nichts Anderslautendes vermerkt ist.

 

  1. Durchführung, Dozentenbezug (Anspruch), Prüfungen

Zeitfenster, Leistungscluster und Pausen werden durch den Dozenten festgelegt und erfüllen grundsätzlich die Vorgaben des Arbeitszeitrechts. Die Methodik der Wissensvermittlung obliegt grundsätzlich dem Dozenten. Ein Anrecht auf einen bestimmten Dozenten hat der Leistungsnehmer nicht. Tests, Prüfungen und Zertifizierungen orientieren sich an den jeweils angebotsbezogenen Vorschriften (z.B. Prüfungsordnungen). Im Regelfall erfüllt das erfolgreiche Erreichen von 60% der abgefragten Themen die Voraussetzungen, Prüfungen zu bestehen. Sofern beschrieben, erhalten die Teilnehmer nach Abschluss der Leistung ein entsprechendes Zertifikat, aus dem die Teilnahme, ggf. auch Dauer, Inhalt und Erfolg, hervorgehen.

 

  1. Technik, technische Voraussetzungen

Die technischen Nutzungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Hybrid- oder Onlineleistungen können sich ändern und sind ggf. in der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschrieben. Bei Online-Veranstaltungen ist der Leistungsnehmer für die Sicherstellung der erforderlichen und geeigneten Voraussetzungen sowie deren Einsatzbereitschaft verantwortlich.

Seitens SICHERMACHER®  werden unterschiedliche Lehr- und Lern-Möglichkeiten zur Verfügung gestellt (z.B. Touch-Displays, interaktive Boards, Video-streaming, Multimedia etc.) aber auch technisch variable Komfortausstattung (dimmbare Clusterbeleuchtungen, Ventilation, Verschattung etc.). Die Nutzung dieser Anlagen setzt für jeden Nutzer eine Unterrichtung in die Bedienung voraus, ohne die die Nutzung der Ausstattung und Einrichtung nicht gestattet ist. Handelt es sich bei dem Gebrauch technischer Geräte um Geräte aus dem Besitz des Leistungsnehmers, so hat dieses im Falle der Einbindung als elektrisch betriebenes, ortsveränderliches Gerät in das Netzwerk SICHERMACHER®, gem. DGUV V3 geprüft zu sein und sich innerhalb eines prüffreien Intervalls zu befinden.

 

  1. Versuche, Fallsimulationen und Demonstrationen

Jeder Leistungsnehmer, der an Versuchen und Vorführungen oder Demonstrationen sonstiger Art (z.B. Vorführung mit Chemikalien, Selbstverteidigung, Löschversuche etc.) teilnimmt und aktiv wird, tut dies -auch unter Einbindung Dritter- auf eigene Gefahr hin. Dergestalt umgesetzte Maßnahmen sind in der Wissensvermittlung Standard, jedoch nicht ohne Gefahr und daher nicht verpflichtend. Entsprechend sind die erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen unbedingt einzuhalten. Eine aus vorgenannten Sachverhalten entstandene Schädigung von Leistungsnehmer und/oder seinen Sachwerten lösen seitens des Anmelders und/oder Leistungsnehmers kein Recht auf Schadenersatz gegenüber der SICHERMACHER® oder ihrem Erfüllungsgehilfen aus – es sei denn, es wurde nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

 

  1. Nutzung technischer Angebote

Ein Anrecht auf Nutzung technischer Angebote, die außerhalb der gebuchten Leistungen liegen, besteht nicht. Die durch Leistungsnehmer zusätzlich nutzbaren, technischen Angebote sind durch eine direkte Kontaktaufnahme zu erfragen. Seitens SICHERMACHER® wird die grundsätzliche Möglichkeit angeboten, Fahrzeuge an vorgehaltenen E-Ladesäulen zu laden („tanken“). Konkrete Bedingungen hierzu sind den Standortregeln zu entnehmen. Da die Konditionen schwanken (die Preise hierfür orientieren sich an denen des öffentlichen Netzes), erfahren Sie die aktuellen Preislisten durch direkte Kontaktaufnahme.

 

  1. Stillschweigen, digitale Sprachassistenten

Für die gesamte Verlaufsdauer der Leistungsnahme gilt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Insofern sind alles Leistungsnehmer angehalten, über die innerhalb der Leistungsnahme erhaltenen Informationen -soweit anwendbar- Stillschweigen zu wahren. Insbesondere verpflichten sich alle Leistungsnehmer dazu, weder Kommilitonen noch deren Auftraggeber durch das Weitertragen und/oder Nutznießen gewonnener Informationen in irgendeiner Weise zu diskreditieren oder sonstigen Art zu schädigen. Ton- und Videoaufnahmen sind am Standort der SICHERMACHER® ausdrücklich nicht gestattet. Die Verwendung digitaler Sprachassistenten (Echo, Cortana, Siri, Alexa, Google o. Ä.) ist ausdrücklich untersagt.

 

  1. Mitwirkungspflichten und Abläufe

Jeder Leistungsnehmer hat einen reibungslosen Ablauf des Leistungsangebots zu unterstützen und daran mitzuwirken, dass weitere Leistungsnehmer ebenfalls einen störungsfreien Ablauf genießen können. Entsendete und leistungsnehmende Arbeitnehmer („BG-Versicherte“) unterliegen insoweit zusätzlich ihrer Mitwirkungspflicht gem. DGUV V1.

 

  1. Zugang, Transponder

Transponder erhalten i.d.R. nur Beschäftigte und Dozenten. Der Umgang hiermit ist in den Standortregeln definiert.

 

  1. Ausschluss von Leistungsnehmern („Teilnehmer“)

Die nicht rechtzeitig gezahlte Buchungsgebühr/ vereinbarte Rechnung berechtigt die SICHERMACHER®, dem Leistungsnehmer die Teilnahme an gebuchten Leistungen zu verweigern. Lässt sich nach Ablauf der Widerrufsfrist und/ oder der Frist zu einem kostenlosen Vertragsrücktritt seitens des Leistungsnehmers die Erfüllung von erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht belegen oder glaubhaft darlegen, so ist die SICHERMACHER® berechtigt, dem Leistungsnehmer von der gebuchten Leistung auszuschließen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nach eingehender Faktenabwägung durch die Verantwortlichen, diese die Zulassungsvoraussetzung als essentiell zum Erreichen des Leistungsziels bewerten. Im Zweifelsfall entscheidet der für die Leistung eingesetzte Dozent über die Erfüllung möglicher Voraussetzungen und die Eignung des Leistungsnehmers in Abstimmung mit der SICHERMACHER® .

Ferner berechtigen entsprechend nachgewiesene / belegte Verstöße gegen die AGB und/oder Hausordnung -insbesondere bei Verstößen im Bereich der Sicherheitsauflagen, inhaltlicher Hetze und/oder persönlicher Beleidigung jeglicher Art sowie Gefährdung Dritter- dazu, im Interesse der Gemeinschaft und Wahrung ihres Schutzes, Leistungsnehmer von gebuchten Leistungen auszuschließen. Eine solche Maßnahme begründet keinesfalls das Recht auf Schadenersatz gegenüber der SICHERMACHER® , ihren Erfüllungsgehilfen oder weiteren Leistungsnehmern. Aus einem Verweis / Ausschluss entstehende Aufwendungen und Kosten sind durch den Leistungsnehmer, resp. den Anmelder vollumfänglich selbst zu tragen. Ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Gebühren besteht nicht, eine erhobene Gebühr für gebuchte Leistungen ist in jedem Fall rückstandslos zu zahlen. Die SICHERMACHER® behält sich ausdrücklich vor, weiterführenden Schaden gegen den ausgeschlossenen Leistungsnehmer geltend zu machen (z.B. Aufwendungen, die mit Dritten einhergehen, Sachschäden, Imageverluste etc.).

 

  1. Gewerbliche Buchung für Mitarbeiter

Im Fall entsendeter Mitarbeiter als Leistungsnehmer gilt die Mitwirkungspflicht gem. der DGUV V1. Die Dauer der Leistungserfüllung gilt als unternehmenswirtschaftliches Tätigkeitszeitfenster und unterliegt nach zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegender AGB gültigen Bedingungen grundsätzlich dem Versicherungsschutz der jeweiligen BG (Berufsgenossenschaft). Ferner bestätigt der den entsendeten Mitarbeiter entsendende Arbeitgeber, dass dieser

– in die vorliegenden AGB und Standortregeln unterwiesen wurde

– über eine Betriebshaftpflicht gem. üblicher Standardumfänge abgesichert ist

– die Inanspruchnahme der Leistung im Einklang des geltenden Arbeitszeitrechts ist

– ggf. erforderliche Genehmigungen (z.B. Wochenendarbeit bei Wochenendkursen) in Eigeninitiative eingeholt und gegeben sind

– sich den Standortregeln unterwirft und diese befolgt, sofern deren Umsetzung nicht geringere Schutzziele versprechen, als die der eigenen Arbeitsstätte

 

  1. Hausrecht

Das Hausrecht wird ausgeübt durch Vertreter der SICHERMACHER® sowie ihre Erfüllungsgehilfen (z.B. Dozenten). Deren Weisungen ist Folge zu leisten.

 

  1. Haftung durch Leistungsnehmer

Die Leistungsnehmer haften für durch sie entstandene und zu verantwortende Schäden jedweder Art und Form an Gut und Mensch auch in Form der Schädigung von Dritten.

 

  1. Haftung mit Kindern

Augenscheinliche Begleitpersonen von Kindern haften für deren zu verantwortenden Schäden an Gut und Mensch auch in Form der Schädigung Dritter lt. Gesetz. Eine Haftung der SICHERMACHER®  als „Vertretungsberechtigte“ oder „Erziehungsberechtigte“ für ein sich in den Räumen der SICHERMACHER® befindliches Kind („minderjährige Person“) -auch nur temporär- ist ausgeschlossen.

 

  1. Schadensmeldungen

Schäden -gleich, welcher Art- sind gem. Meldeverpflichtungen umgehend der SICHERMACHER® -sowie für entsendete Mitarbeiter- ggf. dem eigenen Vorgesetzten zu melden. Einträge und Dokumentation obliegen dem Betroffenen. Für entsendete Personen gilt, dass Personenschäden zusätzlich im Verbandbuch des eig. Unternehmens zu dokumentieren sind. Die betroffene Person darf aus der Meldung eines Unfalls keinen Nachteil erleiden.

 

  1. Datenschutz

SICHERMACHER® verarbeitet personenbezogene Daten des Leistungsnehmers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken. Werbemaßnahmen mit den anvertrauten Daten erfolgen ausdrücklich nicht, sofern nicht ausdrücklich Anderslautendes vereinbart wurde. Die Datenverarbeitung kann auch automatisiert erfolgen. Zwecks Auftragserfüllung ist es nicht ausgeschlossen, dass vom Leistungsnehmer erworbene Daten partiell oder ganz an weitere Dienstleister weitergegeben werden müssen. Sämtliche nach BDSG und DSGVO anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen werden bei der Datenverarbeitung eingehalten. Im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes wendet sich die betroffene Person bitte an post@sichermacher.de.

 

  1. Regelanerkennung

Besucher und Leistungsnehmer erkennen die Standortregeln und Hausordnung als wesentlichen Bestandteil vorliegender AGB an. Sind erweiterte Regeln gegeben (z.B. behördliche Auflagen) werden diese auch ohne gesonderten Hinweis und Nennung als verbindlich anerkannt. Ggf. gegebene Erweiterungen der Regeln finden sich unter www.sichermacher .de > Aktuelles und Informationen.

 

  1. Preisinformationen

Informationen zu Preisen sind am Tag der Buchung verbindlich, eine Erhöhung der Preise bis zum initial gebuchten Leistungseintritt erfolgt nicht. Preise bzgl. der Raumanmietung/ Raumnutzung sind orientierend zu werten und können aufgrund stets individueller Nutzungsanfragen (Dauer, Tage, Komfortumfang, Nutzungsumfang etc.) tlw. erheblich abweichen.

 

  1. Einschränkungen in der Durchführung und Höhere Gewalt

Unter „Absage, Ausfall, Verlegung“ findet sich die Regelung mit Leistungsänderungen durch alltäglich mögliche Belastungssituationen. SICHERMACHER® ist stets um eine frühzeitige und transparente Kommunikation zu den Leistungsnehmern, falls ein solcher Fall eintreten sollte.

Im Falle Höherer Gewalt -ein außergewöhnlicher Betriebszustand- wie beispielsweise (aber nicht abschließend) Hochwasser, Blitzeinschlag, Terror, Blockaden oder behördliche Auflagen etc., ist SICHERMACHER® nicht zur Umsetzung ihres Angebots verpflichtet und von ihrer Leistungspflicht befreit. Dieser Ausnahmefall – der Eintrittsfall der höheren Gewalt- befreit SICHERMACHER® gleichfalls von der Pflicht zur Rückvergütung bereits gezahlter Gebühren und Entgelte. Der Eintrittsfall der Höheren Gewalt ist nicht zwingend an den behördlichen Ausruf des Notstands oder Katastrophenzustands gekoppelt, tritt jedoch spätestens mit eben diesem in Vollzug. Das Entstehen eines durch vorgenannte Szenarien ausgelösten Anspruchs auf Schadensersatz gegenüber SICHERMACHER® -gleich, welcher Art- ist ausgeschlossen.

 

  1. Haftung der Akademie / Schadenersatz

Die Haftung von SICHERMACHER®, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden jedweder Art ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf deren nachweisbarer Vorsätzlichkeit oder groben Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung von SICHERMACHER® für passiv entstandene Schäden, wie z.B. Diebstahlschäden von/aus der Garderobe oder durch Dritte herbeigeführte Schäden an Medien oder anderen Gegenständen ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet SICHERMACHER® im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und in Begrenzung der ihrerseits vereinbarten Versicherungssummen.

 

  1. Sonstiges
    • Die Vertragsparteien kommen überein, bei Unstimmigkeiten -und soweit zweckmäßig- eine Mediation der anwaltlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.
    • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle erklärt sich die SICHERMACHER® nicht bereit.
    • Nebenabreden bestehen nicht

 

  1. Vertragswirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln vorliegender AGB, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige, gesetzeskonforme Regel, die im Hinblick auf den Zweck der Klausel der angestrebten Lösung am nächsten kommt.

 

  1. Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für aus allen der nach vorliegenden AGB geschlossenen Verträge entstehenden Ansprüche beträgt 1 Jahr, sofern dem keine anderslautenden Rechtsvorgaben entgegenstehen.

 

  1. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist der Standort Hannover.

 

  1. Gültigkeit

Die vorliegenden AGB besitzen Gültigkeit ab 10/2023.